Auch als gemeinnütziger Jugendverband müssen wir Reisebedingungen vereinbaren, die in Ergänzung gesetzlicher Vorschriften für jede/n gelten die/der sich zu einer Freizeit beim CVJM Leipzig anmeldet.
Reisebedingungen des CVJM Leipzig e.V.:
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des CVJM Leipzig zustande.
- Anzahlungen (25,00 Euro) sind mit der Anmeldebestätigung fällig. Restzahlungen vier Wochen vor Freizeitbeginn.
- Der CVJM Leipzig ist berechtigt, bis eine Woche vor Freizeitbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zu wenige Teilnehnehmende anmelden oder außergewöhnliche Umstände dies rechtfertigen. Die Teilnehmenden erhalten dann den Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Bei Abmeldung von Teilnehmenden bis sechs Wochen vor Reisebeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro fällig. Danach werden je nach Kompensationsmöglichkeit bis zu 80% des Teilnehmerbetrags berechnet. Es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
- Freizeitmängel sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die Haftung ist begrenzt auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen.
- Für die Beschaffung und Mitführung von Reisedokumenten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
- Auch bei Reisen mit Vollversorgung erwarten wir die Mithilfe in der Küche, bei der Reinigung u. ä.
- Bei unseren Reisen ist die vollständige Badebekleidung üblich.
- Unverheiratete Paare erhalten keine gemeinsame Unterbringung.
- Teilnehmende, die sich trotz mehrfacher Gespräche nicht in die Gruppe einfügen, müssen auf eigene Kosten die Heimreise antreten.
- Gerichtsstand ist Leipzig.
Stand November 2009






