Jungen*auszeit 2024

06. Juli bis 12. Juli 2024

Dieses Jahr verbringen wir eine Woche in der Blockhütte Grünbach, einem kleinen Bettenhaus umgeben von Wald und Natur. Neben klassischen Freizeitmöglichkeiten vor Ort, wie Tischtennis oder einem Volleyballfeld, gibt es als Schlechtwetteralternative z.B. auch einen Badezuber (Hot Tub), den wir uns bei Bedarf anheizen können. Sieben Tage Auszeit vom Alltag - mit vielen tollen Gemeinschaftserlebnissen, Spielen, Kochen und biblischen Geschichten!
Außerdem:
• Badeausflüge
• Entdecken der Natur und Umgebung
• Sommerrodeln
• Kletterwald
• Aktionen im Haus (z.B. Theater und Spieleturniere)
Und natürlich habt ihr auch genügend Zeit zum Quatschen, Erholen und Abhängen.

Meldet euch schnell an, dass ihr dieses Erlebnis nicht verpasst!

Alter:            9 - 12 Jahre

Kosten:       80,00 € mit Förderung / 180,00 € ohne Förderung

!!! Für Fragen stehen euch Andreas Maier-Pöschko und Danilo Hutt zur Verfügung per  !!!

 

Telefonnummer:  0341 - 26 67 55 40

und per E-Mail:     andreas.maier-poeschko@cvjm-leipzig.de

                                    danilo.hutt@cvjm-leipzig.de

Reisebedingungen

Auch als gemeinnütziger Jugendverband müssen wir Reisebedingungen vereinbaren, die in Ergänzung gesetzlicher Vorschriften für jede*n gelten die/der sich zu einer Freizeit beim CVJM Leipzig e.V. anmeldet.
1. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Anmeldebestätigung durch den CVJM und der Zahlung von 80,- € zustande.
2. Der CVJM ist berechtigt, bis eine Woche vor Freizeitbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zu wenige Teilnehmer*innen anmelden oder außergewöhnliche Umstände dies rechtfertigen. Die Teilnehmer*innen erhalten dann den Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3. Der CVJM behält sich vor, ggf. Programmänderungen vorzunehmen.
4. Bei Abmeldung von Teilnehmer*innen bis sechs Wochen vor Beginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15 € fällig. Danach werden je nach Kompensationsmöglichkeit bis zu 80 % des Teilnehmer*innenbetrags berechnet. Es kann ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt werden.
5. Freizeitmängel sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen wird. Die Haftung ist begrenzt auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen.
6. Für die Beschaffung und Mitführung von Reisedokumenten sind die Teilnehmer*innen verantwortlich.
7. Auch bei Reisen mit Vollversorgung erwarten wir die Mithilfe in der Küche, bei der Reinigung und Ähnlichem. Teilnehmer*innen, die sich trotz mehrmaliger Gespräche nicht in die Gruppe einfügen, müssen auf eigene Kosten die Heimreise antreten.
8. Gerichtsstand ist Leipzig.
                                                                                                                                            Stand November 2023